Mietbedingungen der Maschinenversicherung


Basis bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG 2011) sowie die vereinbarten Klauseln.

Versichert sind unvorhergesehene eintretende Schäden z.B. durch:

  • Naturgewalten
    Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser, Erdrutsch, Sturm, Frost, Eisgang
  • Menschliches Versagen
    Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Technische Störungen
    Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung, Versagen an Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Versaufen und Verschlammen

Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden z.B. durch:

  • Betriebsbedingten normale und vorzeitige Abnutzung
  • Durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • Durch Innere Unruhen
  • Durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • Durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg

Mitversichert gelten:

Sämtliche im Mietpark zur Vermietung bereitgestellten neuen und gebrauchten Baumaschinen/Baugeräte (einschließlich Turmdrehkrane) sowie sonstige fahrbare und transportable Sachen einschließlich Zubehör, die als maschinelle Hilfsmittel im Hoch- und Tiefbau benutzt werden, soweit die Fa. BS Baumaschinen-Service GmbH

  • Eigentümer ist.
  • sie sicherungshalber übereignet hat.
  • sie geleast hat.
  • sie unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.

Selbstanmietungen, Mietverkäufe, Maschinen/Geräte von Herstellern/Großhändler zur Vorführung, Vorführ- und Überbrückungsgeräte die unentgeltlich überlassen werden. Ferner gelten Vorführgeräte die sich nicht im Eigentum der Fa. BS Baumaschinen Service GmbH befinden und zu Vorführzwecken bei Kunden der Fa. BS Baumaschinen Service GmbH eingesetzt werden, mitversichert.

Folgende Selbstbehalte gelten vereinbart:

Der Selbstbehalt beträgt je Gerät und Anmietung 2.500,00 €

Bei Schäden durch Abhandenkommen versicherter Sachen infolge Diebstahls, Einbruch-Diebstahl, Raub 2.500,00 € je Schadenfall.

Bei Schäden durch Unterschlagung beträgt der Selbstbehalt 10 % mindesten 2.500,00 € je Schadenfall.

Werden durch ein Ereignis mehrere Sachen beschädigt, so wird der vereinbarte Selbstbehalt nur einmal angerechnet.

Schadensfälle sind sofort bei BS Baumaschinen Service GmbH zu melden!