Basis bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG 2011) sowie die vereinbarten Klauseln.
Sämtliche im Mietpark zur Vermietung bereitgestellten neuen und gebrauchten Baumaschinen/Baugeräte (einschließlich Turmdrehkrane) sowie sonstige fahrbare und transportable Sachen einschließlich Zubehör, die als maschinelle Hilfsmittel im Hoch- und Tiefbau benutzt werden, soweit die Fa. BS Baumaschinen-Service GmbH
Selbstanmietungen, Mietverkäufe, Maschinen/Geräte von Herstellern/Großhändler zur Vorführung, Vorführ- und Überbrückungsgeräte die unentgeltlich überlassen werden. Ferner gelten Vorführgeräte die sich nicht im Eigentum der Fa. BS Baumaschinen Service GmbH befinden und zu Vorführzwecken bei Kunden der Fa. BS Baumaschinen Service GmbH eingesetzt werden, mitversichert.
Der Selbstbehalt beträgt je Gerät und Anmietung 2.500,00 €
Bei Schäden durch Abhandenkommen versicherter Sachen infolge Diebstahls, Einbruch-Diebstahl, Raub 2.500,00 € je Schadenfall.
Bei Schäden durch Unterschlagung beträgt der Selbstbehalt 10 % mindesten 2.500,00 € je Schadenfall.
Werden durch ein Ereignis mehrere Sachen beschädigt, so wird der vereinbarte Selbstbehalt nur einmal angerechnet.
Schadensfälle sind sofort bei BS Baumaschinen Service GmbH zu melden!