Basis bilden sie Allgemeinen Bedingungen für die Msschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (ABMG 92, Fassung April 2004). Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden während des Transports (ausgenommen Seetransport), während des Verladevorgangs, während der Montage oder Demontage und während des Betriebs durch
Einige Schadensursachen sind bedingungsgemäß ausgenommen, wie z.B. Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung, korrosive Angriffe oder Abzehrung.
Versicherungsschutz besteht für Baumaschinen / Baugeräte des Mietparks. Generell nicht versichert sind hier jedoch unter anderem solche Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sachen erfahrungsgemäß mehrfach ausgewechselt werden müssen, z.B. Siebe, Schläuche, Filtertücher, Gummi-, Textil und Kunststoffbeläge, sowie Kugeln, Panzerungen, Schlaghämmer und Schlagplatten von Zerkleinerungsmaschinen. Nur gegen Schäden, die sie infolge eines dem Grunde nach versicherten Schaden an anderen Teilen der versicherten Sachen erleiden, sind versicherte Werkzeuge aller Art, z.B. Bohrern Messer, Sägeblätter, Zähne, Schneiden und Schleifbürsten, sowie Transportbänder, Raupen, Kabel, Stein- und Betonkübel, Ketten, Seile, Gurte, Reimen, Bürsten und Bereifungen.
Eine Selbstbeteiligung beträgt € 2.500 je Schadensfall; bei Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub) € 2.500. beim erhöhten Risiko auf Wasserbaustellen und bei Tunnelarbeiten beträgt die Selbstbeteiligung 19%, mindestens € 5.000, max. € 10.000.
Schadensfälle sind sofort bei BS Baumaschinen Service GmbH zu melden!